Mechanische Hubkraftbegrenzer Dynasafe

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Überlastabschaltung/Überlastüberwachung  
Mechanische Hubkraftbegrenzer Dynasafe HF 05.
                              

 

 

 

 

 

 

dynasafe® Hubkraftbegrenzer wurden für zwei- und

mehrsträngige Elektroseilzüge bis zu einer max. Tragkraft

von 12.000 kg pro Seilstrang entwickelt. Sie lassen

sich für Seildurchmesser von 5 bis 36 mm entweder am

Seilfestpunkt (HF 05) oder auf dem Lastseil (HF 32) montieren.

Die dynasafe® Hubkraftbegrenzer können entweder direkt an die Hubwerksteuerung angeschlossen oder zusammen mit dem Auswerter HF 85 betrieben werden.

Bei Direktanschluß an die Steuerung können eine oder

zwei Schaltschwellen eingestellt werden (Modellreihen

„A“ und „A2“), der Betrieb mit dem Auswerter ermöglicht die Kontrolle dynamischer Effekte (Anfahrschock) und einer Schaltschwelle (Modellereihe „B“). Außerdem können akkustische und optische Warnsignale ausgelöst werden.

dynasafe® Hubkraftbegrenzer lassen sich sich einfach montieren und schnell mittels einer Feingewindeschraube für jede Schaltschwelle einstellen.


Einsatzbereiche:

• Hubabschaltung bei Überlast

• Zugkraftbegrenzung beim Verziehen von Lasten

• Einschalten von Warnsignalen über den Auswerter

• Regeln der Fahrgeschwindigkeit von Katzfahrwerken

Kenndaten der Mikroschalter:
Direktanschluß (ohne Auswerter) max 230V, 4A
Mit Auswerter: max 48V, 25mA

Prospekt und Information in .pdf
 

Ohne Auswerter, zum Direktanschluß an die Kransteuerung.

Typ ...A    1 Schaltpunkt zum Hubabschaltung.

Type..A2   2 Schaltpunkte zum Abschalten von Fein-/Schnellhub oder zur Hubabschaltung und zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Seitwärtsfahrt
Type..AU: Akustisches Warnsignal(keine Abschaltfunktion)

Bestell Nr.

Lastbereich(kg)

Abmessung DxHxB

Preis in Euro

TGz_HF05/1/A

500

12x100x100

524,-

TGz_HF05/2/A

1250

12x100x100

556,-

TGz_HF05/3/A

2000

16x100x100

588,-

TGz_HF05/4/A

3200

20x105x105

653,-

TGz_HF05/1/A2

500

12x100x100

711,-

TGz_HF05/2/A2

1250

12x100x100

744,-

TGz_HF05/3/A2

2000

16x100x100

775,-

Mit Auswerter, zum Überbrückung des Anfahrschocks,
Typ ...B    1 Schaltpunkt zum Hubabschaltung.

 

Bestell Nr.

Lastbereich(kg)

Abmessung DxHxB

Preis in Euro

TGz_HF05/1/B

500

10,2x76x81

545,-

TGz_HF05/2/B

1250

10,2x76x81

577,-

TGz_HF05/3/B

2000

16x85x95

615,-

TGz_HF05/4/B

3200

20,4x92x105

653,-

TGz_HF05/5/B

5000

24x112x125

835,-

TGz_HF05/6/B

8000

30,5x120x235

1.005,-

TGz_HF05/7/B

12000

36x144x280

1.246,-

TGz_HF85

Erforderlicher elektronischer
Auswerter Type HF 85(Kabel auf Anfrage)

364,--

****Sämtliche Preise sind ohne Mehrwertsteuer*****

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Überlastabschaltung/Überlastüberwachung

D 8 Elektrokettenzüge sind mit Rutschkupplungen ausgestattet.

Gemäß Maschinenrichtlinie müssen Hebezeuge ab einer Nenntragfähigkeit von 1000 kg mit einer Überlastabschaltung ausgerüstet sein.

Bei D 8 Plus und C 1 Elektrokettenzügen ist eine Überlastabschaltung immer erforderlich; diese Forderung kann bei D 8 Plus Elektrokettenzügen auch durch eine Rutschkupplung erfüllt werden.

Überlastabschaltungen (Hubkraftbegrenzer) müssen den Anforderungen der FEM 9.761 „Serienhebezeuge – Hubkraftbegrenzer für die Belastungskontrolle von kraftbetriebenen Elektrokettenzügen“, entsprechen.

Beim Einsatz von D 8 und D 8 Plus Elektrokettenzügen beim Auf- und Abbau kann deren sicherer Betrieb durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen erreicht werden.

Besondere Lastfälle, bei denen die Gefahr der Überlastung einzelner Elemente (z. B. Anschlagpunkte, Hängepunkte, Elektrokettenzüge, Lastaufnahmemittel) besteht, erfordern den Einsatz einer Lastmessung.

Besondere Lastfälle sind z. B.:

  • Streckenlasten an mehr als zwei Elektrokettenzügen
  • Flächenlasten an mehr als drei Elektrokettenzügen
  • geführte Lasten

Zu organisatorischen Maßnahmen siehe Abschnitt 4.1 „Auf-, Abbau und Betrieb von Elektrokettenzügen“.

Anmerkung:

Nach § 3 BetrSichV sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Elektrokettenzüge zu ermitteln.

Nach Anhang 2 Nr. 4.2.3 der BetrSichV sind Vorkehrungen für das Heben von nicht geführten Lasten zu treffen: „Wenn eine Last gleichzeitig durch zwei oder mehrere Arbeitsmittel angehoben werden soll, ist ein Verfahren festzulegen und zu überwachen, das die Zusammenarbeit sicherstellt.“